Fluggastrechte – das sollten Sie wissen

FluggastrechteDie Urlaubsreise mit dem Flugzeug läuft nicht immer so, wie der Urlauber es sich vorgestellt hat. Verspätungen und Flugausfälle sind nicht nur ärgerlich, sondern verursachen Kosten und stehlen wertvolle Zeit. Sich mit Fluggastrechten auszukennen kann dann hilfreich sein.

Was sind Fluggastrechte?

Fluggastrechte sichern die Ansprüche von Flugpassagieren bei Flügen mit Abflugort innerhalb der Europäischen Union und bei Flügen, die von EU-Fluggesellschaften durchgeführt werden, mit Zielflughafen innerhalb der EU. Die Fluggastrechte-Verordnung ist im Jahre 2005 in Kraft getreten und stärkt die Ansprüche von Fluggästen bei Nichtbeförderung oder Annullierung von Flügen, sowie bei entstehenden Betreuungskosten bei Verspätungen. Eine mögliche Entschädigung richtet sich dabei nach der Flugstrecke.

Die 6 wichtigsten Fakten

Einige wichtige Fakten zu kennen, kann in Situationen helfen, in denen der Flugpassagier mit Problemen konfrontiert ist. Die 6 wichtigsten Punkte sind nachfolgend erläutert:

1. In welchen Fällen greifen Fluggastrechte?

Fluggastrechte greifen in allen Fällen von großen Verspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderungen, insbesondere bei überbuchten Flügen. Einschlägig sind die Fluggastrechte für alle Arten von Linien- oder Charterflügen. So können selbstverständlich auch Fluggäste von sogenannten Billigflügen Ansprüche geltend machen.

2. An wen muss der Fluggast sich wenden?

Ansprechpartner ist der jeweilige Fluganbieter. Leistungspflichtig ist nur die ausführende Fluggesellschaft, unabhängig davon mit welcher Gesellschaft der Flugpassagier den Beförderungsvertrag ursprünglich geschlossen hat. Für Pauschalreisende ist zu beachten, dass Ansprüche nicht an den Reiseveranstalter zu richten sind, sondern an die ausführende Airline.

3. Erstattung und Beförderungsalternative

Wird der Flug annulliert, ist überbucht oder anderweitig die Beförderung verweigert, kann ein Anspruch auf eine alternative Beförderung zum Zielort oder eine Erstattung des Flugscheins und ggf. ein Rücktransport zum Ausgangsort, geltend gemacht werden. Auch bei erheblichen Verspätungen von mehr als 5 Stunden treten diese Anspruchsmöglichkeiten ein. Weiterhin muss die Fluggesellschaft Informationen über Ursachen für nicht mögliche Beförderungen oder Verspätungen bereithalten.

4. Verpflegung und Übernachtung

Ob Ansprüche auf Verpflegung oder sogar Übernachtung bestehen, richtet sich nach der Länge der Verspätung des Fluges und der Flugstrecke. Mögliche Ansprüche betreffen dann Erfrischungen und Getränke, Mahlzeiten oder auch eine Möglichkeit zur Kommunikation, beispielsweise durch ein kostenloses Telefonat.

5. Entschädigung

Entschädigungsansprüche sind möglich bei Flugannullierung, Nichtbeförderung und bei Verspätung von mehr als 3 Stunden am Zielflughafen. Die Höhe zwischen 250–600 Euro richtet sich ebenfalls nach der Flugstrecke. Bei der Ermittlung der Entfernung wird der Startflughafen zugrunde gelegt, von dem die Reise nicht angetreten werden konnte. Dies muss also nicht automatisch der Ausgangspunkt der Reise sein.

6. Verfahren

Um Ansprüche geltend machen zu können, muss ein EU-Beschwerdeformular für Fluggastrechte ausgefüllt und an die verantwortliche Fluggesellschaft gesendet werden. Sinnvoll ist es, eine Kopie des ausgefüllten Formulars anzufertigen. Reagiert die Fluggesellschaft nicht oder nicht zufriedenstellend, so ist eine Beschwerde bei der zuständigen nationalen Flugbehörde einzureichen, die sich dann der Angelegenheit annimmt.

Letztes Mittel ist ein Gerichtsverfahren. Ein erfahrener Rechtsanwalt ist zur gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche der richtige Ansprechpartner. Sämtliche Informationen dieses Artikels sind ohne Gewähr und ausschließlich zu Informationszwecken gedacht. Die Informationen können daher nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Eine Rechtsberatung muss persönlich und dem Einzelfall angepasst von einem Anwalt erfolgen.

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